von Mirco Schultze

Holtmann musterte die Angeklagten kühl. Dabei bemühte er sich, keinerlei Gefühlsregung zu zeigen. Das fiel ihm nicht schwer, denn in den 25 Dienstjahren als Strafrichter hatte er seinen Gesichtsausdruck perfektioniert. Keiner der Anwesenden, ob nun Zuschauer, Rechtsanwälte, Pressevertreter oder der Staatsanwalt sollten auch nur ahnen, was er über die sieben Angeklagten dachte. Diese saßen zu seiner Rechten auf der Anklagebank, einem Separee, das einem alten Holzbalkon ähnelte und mit einer eigenen  Tür versehen war. Neben dieser Tür stand eine einzelne Wache. Wie aus dem Ei gepellt saßen die sieben Männer da, frisch rasiert und frisiert und allesamt in ihren besten Anzügen.

Holtmann wusste, wie viel für die Angeklagten vom Ausgang des Verfahrens abhing. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlich verübten Mordes drohte jedem von ihnen.

Seine Nervosität konnte kaum einer der Angeklagten verbergen. Doch da war noch etwas Anderes in ihren Blicken. Bei manchen der Angeklagten funkelte ein gewisser Trotz in den Augen, bei anderen glaubte der Richter eher eine Erwartungshaltung zu erkennen. Keiner dieser Männer ließ aber den Kopf hängen oder wich Holtmanns prüfendem Blick aus. Und doch ging von jedem Einzelnen eine gewisse Traurigkeit aus. Während des langen Verfahrens hatte jeder der Angeklagten von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. Gesprochen hatten nur ihre Verteidiger, die an einer langen Bank nebeneinander saßen und in ihren schwarzen Roben wie ein Geheimbund wirkten.

Der Gerichtssaal war brechend voll. Dies rief Holtmann wieder ins Bewusstsein, welcher Erwartungsdruck auf ihm lastete. Die Presse hatte mit ihrer Berichterstattung für ein reges Interesse der Öffentlichkeit an den Gerichtsverhandlungen gesorgt. In den vergangenen Wochen war kein Tag vergangen, an dem nicht in jeder Boulevard-Zeitung und auch im Fernsehen über die Einzelheiten des Prozesses berichtet worden war. Ein Mordprozess hatte zwar immer sein Publikum, doch dieses Strafverfahren hatte die Menschen aufgewühlt, brachte es doch eine grauenhafte Mordserie zum Abschluss. Die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit beeindruckte Holtmann aber nicht sonderlich. Schließlich war er der vorsitzende Richter einer großen Strafkammer und nicht mehr der von Selbstzweifeln geplagte junge Richter, der er am Anfang seiner Karriere war.

Richter Holtmann stand auf und alle Anwesenden im Saal taten es ihm nach. Er war sich bewusst, dass nun alle Blicke auf ihn gerichtet waren. Ja er spürte sogar, dass ihn die beisitzenden Richter und die Schöffen anschauten.

Holtmann sah wieder die Bilder aus den Ermittlungsakten vor sich: ein Mann liegt in einer Blutlache auf einem Parkplatz, blutend aus sieben Wunden von sieben Messerstichen.

Holtmann rief sich auch die Fotos der toten Kinder ins Gedächtnis. Wie weggeworfene Puppen hatten sie ausgesehen, schmutzig und nackt. Holtmann hatte schon vieles gesehen in seiner Laufbahn, aber die Bilder dieser kleinen Leichname verfolgten ihn auch heute noch bis in den Schlaf.

Eine knisternde Spannung lag in der stickigen Luft des Gerichtssaals.

Holtmann wartete, bis absolute Stille herrschte. Dann begann er zu sprechen: „Im Namen des Volkes verkünde ich folgendes Urteil…”

Man hätte eine Stecknadel fallen hören können, als Holtmann den entscheidenden Satz sagte:

„Die Angeklagten werden freigesprochen.”

Die nächsten Worte Holtmanns gingen im Lärm der Zuschauer unter. Die Gerichtsreporter telefonierten aufgeregt, einige der Leute umarmten sich, viele klatschten Beifall.

Holtmann musste die Anwesenden mehrfach zur Ruhe auffordern, bevor er mit der Begründung des Urteils fortfahren konnte.

„Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.03.2007 zwischen Neunzehn und Einundzwanzig Uhr dem Opfer Günther M. auf dem Parkplatz des TW-Kaufmarktes aufgelauert und aufgrund eines zuvor gemeinsam gefassten Tatentschlusses gemeinschaftlich durch sieben Messerstiche getötet zu haben, wobei jeder Messerstich von jeweils einem der Angeklagten ausgeführt wurde.

Die Obduktion hat ergeben, dass jeder Stich für sich allein bereits zum Tode geführt hätte. Die Rechtsmediziner konnten jedoch nicht klären, welche der Stichverletzungen das Leben des Opfers beendet hat. Das Problem besteht im vorliegenden Fall darin, dass schon der erste Stich ins Herz des Opfers der Todesstoß gewesen sein könnte und damit die nachfolgenden Messerstiche möglicherweise gegen einen Toten geführt wurden. Wer von den Angeklagten aber den tödlichen Stich ausgeführt haben könnte, kann nicht festgestellt werden.”

Holtmann sah in die blassen Gesichter der Angeklagten, denen die Erleichterung anzusehen war.

Dann fuhr er fort: „Dies allein führt aber nicht zum Freispruch der Angeklagten. Vielmehr haben alle Sieben ein Alibi für den Tatzeitpunkt. Am Abend des 26.03.2007 befanden sich die Angeklagten auf einem wöchentlichen Treffen ihrer Selbsthilfegruppe. Dies wird glaubhaft bestätigt von den anderen Teilnehmern dieser wöchentlichen Sitzung und den Ehefrauen der Angeklagten. Die Tatsache, dass der psychisch kranke, jedoch als geheilt entlassene Sexualstraftäter die Kinder der Angeklagten ermordet hatte, reicht als Beweis für die Schuld der Angeklagten allein nicht aus. Sie sind deshalb freizusprechen.”

Mit den Worten: „Die Hauptverhandlung ist geschlossen”, erhob sich Holtmann und verließ den Saal durch die Hintertür.

Nur die wenigen Menschen im Gerichtssaal, die bis zum Schluss dem Richter aufmerksam zugehört hatten, bemerkten auch, wie er den sieben Männern auf der Anklagebank zunickte.


  1. Claudia

    Klasse Plot um das spannende Thema Selbstjustiz. Und es ist prima gelungen, dass ‘der Leser’ das Urteil für gut heißt …



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